Unsere COVID-19-Schutzmaßnahmen
Terminvereinbarungen
Falls Sie eine Bewilligung für ein Heilverfahren in unserem Haus von Ihrem Sozialversicherungsträger erhalten haben, bitten wir Sie, uns per E-Mail an office@klinikum-malcherhof.at oder telefonisch unter +43 2252 895 11-3172 zu kontaktieren. Jede Bewilligung wird dann von uns so rasch als möglich bearbeitet.
COVID-19-Rahmenbedingungen für Ihre Rehabilitation
Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie bedarf es erhöhter Hygiene- und Schutzmaßnahmen für unsere Patient/innen und Mitarbeiter/innen. Nachstehend finden Sie einen Überblick über unsere aktuellen Rahmenbedingungen für Ihren Aufenthalt in unserem Haus:
- Für Ihre Aufnahme ist eine Einverständniserklärung (PDF-Datei) unterfertigt bei Anreise vorzulegen.
- Um den notwendigen Abstand einzuhalten, reisen unsere Patient/innen zeitlich gestaffelt an.
Sie erhalten für Ihre Anreise eine genaue Anreisezeit, die unbedingt pünktlich einzuhalten ist. - „2-G-Regel“ oder PCR-Test für Patient/innen bei ihrer Ankunft:
- Wenn Sie gemäß aktueller Covid-19-Verordnung geimpft oder genesen sind, erbringen Sie den notwendigen Nachweis dafür bitte sofort bei Ihrer Ankunft.
- Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, wird gleich nach Ihrer Ankunft ein PCR-Test (Abstrich aus der Nase oder dem Rachen) durchgeführt. Bis zum Vorliegen ihres Testergebnisses ist es notwendig, dass Sie Ihr Zimmer nicht verlassen.
- Wir behalten uns vor, anlassbezogene Covid-19-Testungen während Ihres Aufenthalts durchzuführen.
- Folgende Hygiene- und Verhaltensregeln gelten während Ihres gesamten Aufenthalts:
- Regelmäßiges Händewaschen (siehe Video „Richtiges Händewaschen“)
- Regelmäßige Händedesinfektion, z.B. beim Zutritt zum Klinikum, in den Speisesaal, vor Eintritt in Behandlungsräume (siehe Video „Richtige Händedesinfektion“)
- Niesen und Husten in die Armbeuge
- Keine Begrüßungsgesten wie z.B. Händeschütteln, Umarmungen, Berührungen
- FFP-2-Schutzmasken-Pflicht im gesamten Klinikum (wird zur Verfügung gestellt)
- Abstand halten
- Keine Unterbrechung Ihres Aufenthaltes möglich
- Mahlzeiten: zeitlich gestaffelt im Speisesaal, aufgeteilt in mehrere Gruppen, kein Buffet, keine Abmeldung möglich
- Ausgang täglich bis 22 Uhr alleine oder mit einer Person, von der eine geringe epidemiologische Gefahr (gemäß COVID-19-Verordnung) ausgeht
- Ein Aufenthalt in externen Gastronomiebetrieben, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen ist nicht empfohlen.
- Für Besucher/innen gilt die „3-G-Regel“:
- gültiger Nachweis gemäß „3-G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet) laut aktueller Covid-19-Verordnung
- FFP2-Schutzmasken-Pflicht
- Einhaltung der Besuchszeiten (Aushang in der Rezeption)
- Externe Dienstleister (z.B. Fremdfirmen) benötigen einen gültigen Nachweis gemäß „3-G-Regel“ (geimpft, genesen oder getestet) laut aktueller Covid-19-Verordnung.
Weitere aktuelle COVID-19 -Schutzmaßnahmen in unserem Haus
- Zutrittskontrolle beim Haupteingang
- Verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
- FFP2-Maskenpflicht für alle im Klinikum anwesenden Personen
- Laufende Hygieneschulungen für Patient/innen und Mitarbeiter/innen
- Kleinere Therapiegruppen
- Vorträge und Schulungen via TV in Ihrem Zimmer bzw. in Kleingruppen
- Benutzung der Aufzüge beschränkt auf 1 Person
- Dzt. kein Saunabetrieb
- Plexiglas-Schutzwände in unseren Gastrobereichen
- Für unsere Mitarbeiter/innen gilt die „2,5-G-Regel“ (PCR-getestet, geimpft oder genesen) laut aktueller Covid-19-Verordnung, das heißt sie verfügen über einen gültigen „2-G-Nachweis“ oder ein negatives PCR-Testergebnis.
Mitarbeiter/innen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, dürfen erst dann wieder in unserer Klinik arbeiten, wenn sie nach ihrer Genesung nicht mehr infektiös sind.