Informationen für Zuweiser*innen
Der Rehabilitationsaufenthalt, auch Heilverfahren genannt, wird von dem zuständigen Pensions- oder Krankenversicherungsträger bewilligt. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Auf diesem ist unter „Vorgeschlagene Rehab-Einrichtung“ das Klinikum Malcherhof Baden anzuführen, sofern dies gewünscht ist.
Im Klinikum Malcherhof Baden werden bei Vorliegen der entsprechenden medizinischen Indikation alle Versicherten mit einer Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Pensions- oder Krankenversicherung aufgenommen. Die Unterbringung als Privatpatient*in ist ebenfalls möglich.
Ab Erhalt der Bewilligung kann sich der*die Patient*in zwecks Terminvereinbarung bzw. Bekanntgabe eines Terminwunsches mit uns in Verbindung setzen.